Gewissenhafte Abschlusserstellung, kompetente Analyse und Beratung

Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Jahresabschlüsse

Für Kleinunternehmer gibt es zwar keine allgemeinen und verbindlichen Buchführungsvorschriften, dennoch sollten sie ihre Ein- und Ausgangsrechnungen und weiteren Zahlungsnachweise geordnet aufbewahren und Ende jeden Jahres den passenden Einnahmen- und Ausgabenkategorien des EÜR-Formulars zuordnen. Im Gegensatz dazu sind die meisten Kaufleute und größere Unternehmen verpflichtet, Jahresabschlüsse nach HGB – inklusive Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – zu erstellen. Neben der Bearbeitung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen beziehungsweise Jahresabschlüssen, informieren wir unsere Mandanten im Rahmen eines Berichts über die Jahresabschlusserstellung zu ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Gerne besprechen wir den Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung in einem persönlichen Gespräch und regen steuerliche Veränderungen und Planungen in Ihrem Unternehmen an.

Unser Leistungsspektrum im Bereich Abschlusserstellung

  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Konzernabschlüssen nach HGB
  • Erstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS
  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen

Erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen

Ihre Ansprechpartner im Bereich Abschlusserstellung

Helmut Heimfarth

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Geschäftsführer, Gesellschafter

Volker Schultheiß

Steuerberater
Geschäftsführer, Gesellschafter

Joris Bühler

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Geschäftsführer, Gesellschafter

Sandro Minafra

Wirtschaftsprüfer
Geschäftsführer, Gesellschafter

Oliver Metternich

Steuerberater
Geschäftsführer, Gesellschafter

Beratungsgespräch – wir freuen uns auf lhre Anfrage!

Gerne können Sie mit uns einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren. Schlagen Sie uns bitte ein Datum vor, wir werden uns bemühen, einen passenden Termin zu finden und setzen uns mit Ihnen zeitnah in Verbindung.

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