Gewissenhafte Abschlusserstellung, kompetente Analyse und Beratung
Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Jahresabschlüsse
Für Kleinunternehmer gibt es zwar keine allgemeinen und verbindlichen Buchführungsvorschriften, dennoch sollten sie ihre Ein- und Ausgangsrechnungen und weiteren Zahlungsnachweise geordnet aufbewahren und Ende jeden Jahres den passenden Einnahmen- und Ausgabenkategorien des EÜR-Formulars zuordnen. Im Gegensatz dazu sind die meisten Kaufleute und größere Unternehmen verpflichtet, Jahresabschlüsse nach HGB – inklusive Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – zu erstellen. Neben der Bearbeitung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen beziehungsweise Jahresabschlüssen, informieren wir unsere Mandanten im Rahmen eines Berichts über die Jahresabschlusserstellung zu ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Gerne besprechen wir den Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung in einem persönlichen Gespräch und regen steuerliche Veränderungen und Planungen in Ihrem Unternehmen an.
Unser Leistungsspektrum im Bereich Abschlusserstellung
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Erstellung von Konzernabschlüssen nach HGB
- Erstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
Erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen
Ihre Ansprechpartner im Bereich Abschlusserstellung
Helmut Heimfarth
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Geschäftsführer, Gesellschafter
Joris Bühler
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Geschäftsführer, Gesellschafter